Ehrenkodex der Facility Management Austria
Präambel
Der Ehrenkodex der FMA, erstmals eingeführt durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 16. Juni 2011 und im Rahmen der Mitgliederversammlung am 28. Juni 2017 durch Beschluss der Mitgliederversammlung angepasst, ist auf jegliches Handeln und Unterlassen von FMA-Mitgliedsbetrieben, deren Inhabern, Organen und Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Berufsausübung anzuwenden. Er soll das Vertrauen in die FMA und den wechselseitigen Respekt unter Mitgliedern der FMA fördern.
Der Ehrenkodex bildet eine Ergänzung zu den Statuten der FMA, erweitert diese um klar nachvollziehbare Qualitätskriterien und ist für alle Mitglieder verbindlich.
Das Bekenntnis zum Ehrenkodex der FMA bedeutet besondere Kundenorientierung, hohe Kompetenz und Qualität bei der Leistungserbringung sowie konsequente Weiterbildung der Mitarbeiter des Unternehmens, höchste Seriosität, ethisches Handeln und Transparenz sowie Bereitschaft zu konstruktiven Branchenkontakten.
Allgemeine Verpflichtungen
Kundenorientierung
Als FMA-Mitglied betrachten wir die Empfänger unserer Leistungen als Kunden, die einen Anspruch darauf haben, dass ihre Bedürfnisse kompetent, zügig und freundlich erfüllt werden. Wir informieren über unsere Leistungen, über die Zugangsmöglichkeiten zu diesen Leistungen und geben Hilfen zu ihrer Nutzung. Dabei sehen wir uns als Teil der gesamten Wertschöpfungskette unserer Kunden. Wir informieren unsere Kunden von uns aus vollständig und frühzeitig. Wir überprüfen durch persönliches Feedback, ob unsere Leistungen den Erwartungen und den besonderen Interessen unserer Kunden gerecht werden.
Wir arbeiten pro-aktiv am Aufbau und der Pflege vertrauensvoller und langfristiger Kundenbeziehungen.
Durch Evaluierung stellen wir die Kundenbedürfnisse und deren angemessene Erfüllung sicher.
Unser Leistungsspektrum wird zielgruppengerecht dargestellt. Unsere Beratung und die Erfüllung der Dienstleistungen sind individuell und kompetent auf die Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmt.
Aus- und Weiterbildung
Wir wissen, dass jedes Unternehmen nur so gut ist, wie die Menschen, die dort arbeiten. Deshalb investieren wir viel in die berufliche und persönliche Entwicklung unserer Mitarbeiter. Es ist unser erklärtes Ziel, dass unsere Mitarbeiter wissen, wie sie zu unserer Gesamtleistung beitragen und ihre Stärken noch besser einsetzen können.
Als FMA-Mitglied betrachten wir daher die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter als wichtiges Element für die Erbringung qualitativ hochwertiger Leistungen. Die Aus- und Weiterbildung umfasst alle Maßnahmen, die lebenslanges Lernen fördern und unterstützen und umfasst mindestens 8 Stunden pro Jahr und fachspezifisch tätigem Mitarbeiter. Diese praxisorientierten, forschungsgeleiteten und auf den Bedarf unserer Kunden ausgerichteten Schulungsmaßnahmen können firmenintern oder extern erfolgen und sind vom Mitglied in geeigneter Form zu dokumentieren.
Professionalität
Als FMA-Mitglied verpflichten wir uns zu Professionalität.
Professionalität bedeutet dabei nicht nur Können und Leistung. Professionalität bedeutet, anspruchsvollen Maßstäben zu genügen: Nicht nur bei der Erbringung der operativen Leistungen sondern im gesamten Geschäftsgebaren. Die Mitglieder der FMA werden einander in Dingen, die Auswirkungen auf ihre unternehmerische und berufliche Reputation haben, mit Respekt begegnen und behandeln.
Anwendung aktueller Methoden und Tools
Als FMA-Mitglied wenden wir bei der Erbringung unserer Leistungen aktuelles Wissen, und aktuelle Methoden an und setzen aktuelle Tools ein. Wir leisten zusätzlich im Rahmen unserer Leistungserbringung einen Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung dieser Methoden und Tools unterstützen den internen kontinuierlichen Verbesserungsprozess unserer Kunden.
Vertraulichkeit
Als FMA-Mitglied geben wir weder direkt noch indirekt vertrauliche Informationen von Kunden, Mitarbeitern oder anderen Mitgliedern weiter, wenn wir dazu nicht autorisiert sind. Wir werden unsere Erfahrungen und Entwicklungen innerhalb der Grenzen der Vertraulichkeit und des Schutzes von internem Know How mit anderen FMA-Mitgliedern zur Weiterentwicklung und Verbreitung des FM teilen.
Interessenkonflikte
Als FMA-Mitglieder werden wir Interessenkonflikte unmittelbar nach Erkennen den Betroffenen mitteilen und diese Konflikte aktiv und mit angemessenen Mitteln lösen.
Verantwortung gegenüber dem Berufsstand
Als FMA-Mitglied werden wir uns jederzeit so verhalten, dass die Würde und der gute Ruf unseres Berufsstands gewahrt bleiben. Wir werden im Zuge der Akquisition neuer Kunden oder Aufträge unsere Referenzen und Fähigkeiten korrekt darstellen. Wir werden bei der Bewerbung um Aufträge anderen Mitgliedern, die sich ebenfalls um diesen Auftrag bemühen, keine falschen Aussagen über sie treffen. Wir werden nicht den Eindruck vermitteln, dass die reine Mitgliedschaft bei der FMA eine Empfehlung darstellt.
Besondere Verpflichtungen von IG-Mitgliedern
Dieser FMA-Ehrenkodex ist Dokumenten der einzelnen Interessengemeinschaften übergeordnet.
IG FM-Dienstleister
derzeit keine
IG Interne Facility Manager
derzeit keine
IG Ausbildungsinstitutionen / Studierende
derzeit keine
Schlichtungsverfahren
Für die Lösung von Konflikten ist ein Schlichtungsverfahren vorgesehen. Ziel des Schlichtungsverfahrens ist die Findung einer für alle Konfliktparteien akzeptablen Kompromisslösung.
Jedes FMA-Mitglied leistet einen aktiven Beitrag zur Konfliktlösung, wenn eine schriftliche Beschwerde mit konkreter Darstellung von einem Kunden oder Kollegen an den Verein herangetragen wird, und unterwirft sich dem Schlichtungsverfahren: Das Mitglied, gegen das Beschwerde geführt wird, ist verpflichtet, binnen angemessener Zeit, längstens jedoch binnen 4 Wochen ab Aufforderung eine qualifizierte, auf die konkrete Problem- und Fragestellung eingehende schriftliche Stellungnahme abzugeben. Darüber hinaus erklärt sich das Mitglied bereit, an einem klärenden Gespräch aller Beteiligten, auch unter Beiziehung eines von der FMA als Mediator namhaft gemachten Dritten, teilzunehmen.
Für den Fall, dass durch ein Schlichtungsverfahren keine Konfliktlösung zu Stande kommt, hat jeder Teilnehmer am Schlichtungsverfahren – auch dem zur Schlichtung eingesetzten Dritten – das Recht, das in den Statuten der FMA vorgesehene Schiedsverfahren anzustrengen.